
Datum: 29. April 2009
Erstaunt zeigt sich der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, über die Auffassung von Justizminister Hahn (FDP) in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft Darmstadt sei im Fall der Nadja B. nicht zu beanstanden.
"Es bleibt dabei, dass wir die Sache unterschiedlich werten. Nach unserer Auffassung ist die Staatsanwaltschaft mit ihrer Informationspraxis über das Ziel hinausgeschossen, es wurden Persönlichkeitsrechte verletzt. Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass in diesem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens diese nicht wieder rückholbaren Informationen an die Öffentlichkeit hätten gegeben werden dürfen."
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