Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag

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1. April 2008

GRÜNE wollen Gleichstellung von Schwulen und Lesben
Wird auch die hessische CDU im 21. Jahrhundert ankommen?

"Sechseinhalb Jahre nachdem das Lebenspartnerschaftsgesetz bundesweit in Kraft getreten ist, wird es höchste Zeit, es auch im hessischen Landesrecht vollständig umzusetzen. Schwule und lesbische Lebenspartnerschaften sollen die gleichen Rechte und Pflichten haben, wie sie für Ehegatten üblich sind. Wie Eheleute begründen auch eingetragene Lebenspartner eine grundsätzlich auf Dauer angelegte Schicksals- und Lebensgemeinschaft. Sie versprechen sich gegenseitig Fürsorge, Unterstützung und Verantwortung. Die Rechtsordnung sollte diese Gemeinschaft nicht weiter gegenüber der Ehe diskriminieren. Das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf für das hessische Landesrecht umsetzen. Bislang hat die hessische CDU mit ihrer absoluten Mehrheit diese Selbstverständlich blockiert. Wir sind gespannt, ob sie dazu gelernt hat oder gesellschaftspolitisch weiterhin im Vorgestern verharren will", erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs während der heutigen Pressekonferenz.

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass die CDU-Fraktion in der ablaufenden Wahlperiode einen ersten Gesetzentwurf zu diesem Thema abgelehnt hat. Der CDU-Abgeordnete Irmer hatte in der von ihm herausgegebenen Postille Wetzlar-Kurier im Oktober 2004 noch behauptet, Homosexualität sei veränderbar. Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der GRÜNEN im vergangenen Jahr hatte die CDU-Fraktion die Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft, die diese These ebenfalls vertritt, als Sachverständige benannt. "Inzwischen hat aber auch das CDU-regierte Hamburg mit Gesetz vom 11. Juli 2007 die Gleichstellung umgesetzt, einschließlich Beamtenbeihilfe und -versorgung. Der niedersächsische Landtag hat im Oktober 2007 einstimmig – also auch mit den Stimmen der regierenden CDU – beschlossen, dass in der neuen Wahlperiode die vollständige Gleichstellung umgesetzt wird. Dies ist auch der Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Hannover. "Die hessische CDU kann jetzt zeigen, ob sie der bundesweit rückständigste Landesverband der Union bleiben, oder sich der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts zumindest annähern will. Im Zweifel geht es im neuen Hessischen Landtag aber in dieser Frage auch ganz ohne sie", führt Andreas Jürgens aus.               

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht wolle die Landtagsfraktion der GRÜNEN gleichgeschlechtliche Lebenspartner den Ehegatten angleichen. Wo immer im hessischen Landesrecht Folgen an das Bestehen einer Ehe geknüpft werden, werden diese Regelungen auch auf eingetragene Lebenspartner erstreckt, erläutert der Rechtspolitiker. So dürfen auch Beamte, die ihren Lebenspartner oder ihre Lebenspartnerin wegen Pflegebedürftigkeit gepflegt haben, ebenso wenig in der Laufbahn benachteiligt werden, wie Beamte, die ihren Ehegatten gepflegt haben. 

Beihilfe und Versorgung sollen nach den gleichen Grundsätzen gewährt werden, wie für Ehegatten. Damit erhielten die hessischen Beamtinnen und Beamten endlich die gleichen Rechte und Pflichten, wie die gesetzlich sozialversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesdienst bereits haben. "In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Rentenversicherung sind eingetragene Lebenspartner den Ehegatten bereits gleich gestellt. Es gibt keinen sachlichen Grund, homosexuelle Beamtinnen und Beamte schlechter zu behandeln, als ihre Kolleginnen und Kollegen im Angestelltenverhältnis", so Jürgens.

Zugleich werden auch Pflichten begründet, wenn z.B. Schiedsleute, Richter des Staatsgerichtshofs oder Mitarbeiter von Ortsgerichten bei der Mitwirkung in Angelegenheiten ihrer Lebenspartner ebenso ausgeschlossen sind wie dies bei Eheleuten der Fall ist.

Außerdem sei auch Hessen verpflichtet, die europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien umzusetzen. Die europäische Kommission habe in einem Schreiben vom 31. Januar an Bundesaußenminister Steinmeier kritisiert, dass homosexuelle Beamtinnen und Beamten hinsichtlich Beihilfe und Versorgung schlechter behandelt werden, als ihre heterosexuellen Kolleginnen und Kollegen. "Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen europäisches Recht. Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch alle Bundesländer sind verpflichtet, diese Diskriminierungen zu beseitigen. Dem kommen wir mit unserem Gesetzentwurf nach."

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Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de

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