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Als Grabsteine werden zunehmend preisgünstige Importsteine verwendet, die unter anderem aus Indien und China stammen. Verschiedene Initiativen in Deutschland und den betroffenen Ländern weisen darauf hin, dass solche Steine zum Teil aus Steinbrüchen stammen, in denen Kinder ausgebeutet werden. Im saarländischen Bestattungsgesetz wurde deshalb bereits eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es dem Friedhofsträger durch Satzung ermöglicht, die Verwendung von Grabsteinen vorzuschreiben, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Antrag als pdf-Datei